Firmenprofil
SchneiderMusik GmbH

Unternehmensübersicht
Adresse
Prof.-Paul-Köhler-Straße 28
08645 Bad Elster
Deutschland
08645 Bad Elster
Deutschland
HRB 24183 Chemnitz
Unternehmensform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Alter des Unternehmens
Gründungsdatum
07.05.2008
Firmenstatus
eingetragen
Kurzbeschreibung
SchneiderMusik GmbH ist eine als Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Deutschland registrierte Unternehmung mit der Register-Nr. HRB 24183 Chemnitz. Die Firma hat ihren Hauptsitz in Bad Elster (Deutschland).
Geschäftsführung
Mit der
Geschäftsführung
der
SchneiderMusik GmbH
ist
André
Schneider
beauftragt.
Tätigkeit
Herstellung und Groß- und Einzelhandel von Musikinstrumenten und deren Zubhör sowie von Musik- und Unterhaltungselektronik.
Weitere Informationen zum Unternehmen
Letzte Bekanntmachungen im Handelsregister
SchneiderMusik GmbH, Bad Elster (Prof.-Paul-Köhler-Straße 28, 08645 Bad Elster). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.04.2008. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Groß- und Einzelhandel von Musikinstrumenten und deren Zubhör sowie von Musik- und Unterhaltungselektronik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schneider, André, Bad Elster, *xx.xx.xxxx, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens SchneiderMusik e. K. mit dem Sitz in Bad Elster (Amtsgericht Chemnitz, HRA 6195) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 22.04.2008. Die Gesellschaft ist entstanden mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Handelsregisterauszug
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Liste der Gesellschafter
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Gesellschaftsvertrag
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