Firmenprofil
Zehr Parkett GmbH

Unternehmensübersicht
Adresse
August-Bebel-Straße 25 a
04824 Brandis OT Beucha
Deutschland
04824 Brandis OT Beucha
Deutschland
HRB 25092 Leipzig
Unternehmensform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Alter des Unternehmens
Gründungsdatum
02.06.2009
Firmenstatus
eingetragen
Kurzbeschreibung
Zehr Parkett GmbH ist eine als Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Deutschland registrierte Unternehmung mit der Register-Nr. HRB 25092 Leipzig. Die Firma hat ihren Hauptsitz in Brandis OT Beucha (Deutschland).
Geschäftsführung
Mit der
Geschäftsführung
der
Zehr Parkett GmbH
ist
Guido
Zehr
beauftragt.
Tätigkeit
die Beteiligung sowie der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften aller Rechtsformen. Ausführung von Parkett- und Fußbodenarbeiten aller Art.
Weitere Informationen zum Unternehmen
Letzte Bekanntmachungen im Handelsregister
Zehr Parkett GmbH, Brandis OT Beucha, August-Bebel-Straße 25 a, 04824 Brandis OT Beucha.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.04.2009. Geschäftsanschrift: August-Bebel-Straße 25 a, 04824 Brandis OT Beucha. Gegenstand des Unternehmens: die Beteiligung sowie der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften aller Rechtsformen. Ausführung von Parkett- und Fußbodenarbeiten aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Zehr, Guido, Brandis OT Beucha, *xx.xx.xxxx, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der Zehr Parkett OHG, mit dem Sitz in Brandis OT Beucha (Amtsgericht Leipzig, HRA 15779). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Handelsregisterauszug
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Zehr Parkett GmbH
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